ADR-Ausbildung

Ausbildung zum Gefahrgutfahrer (ADR-Schein)

Gefahrgüter dürfen nur von Gefahrgutfahrern mit einer gültigen ADR-Schulungsbescheinigung transportiert werden. Die ADR-Schulungsbescheinigung ist fünf Jahre gültig; danach ist eine Verlängerung notwendig. Diese ist für alle Klassen nur durch eine anerkannte Fortbildungsschulung mit abschließender IHK-Prüfung möglich.

Die Ausbildung ist in die zwei Kurse „Basis“ und „Aufbaukurs Tank“ unterteilt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Aufbaukurs „Tank“ erst absolviert werden kann, sofern der Basiskurs belegt wurde.
Zugangsvoraussetzungen:

Mindestalter 18 Jahre
Persönliche Eignung
Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Passbild

Dauer:

ADR – Basiskurs                           3 Tage
ADR – Auffrischungskurs           1,5 Tage
ADR – Aufbaukurs Tank              1,5 Tage
ADR – Aufbaukurs Klasse 1       1 Tag
ADR – Aufbaukurs Klasse 7       1 Tag

Prüfungen:

schriftliche Theorieprüfung (IHK)

ADR – Schulungsbescheinigung:

Nach Bestehen der theoretischen Prüfung (IHK) erfolgt die Ausgabe der ADR-Schulungsbescheinigung.

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