Weiterbildung nach BKrFQG (Modulausbildung LKW und KOM)

35 Unterrichtsstunden, 5 Module – EU-Berufskraftfahrer-Fortbildung*

Die Pflicht zur Weiterbildung besteht grundsätzlich für alle Kraftfahrer/innen im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr, unabhängig davon, seit wann sie Busse oder Lkw lenken dürfen. Spätestens fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation müssen die Kenntnisse durch Teilnahme an einer Weiterbildung aufgefrischt werden. Diese Ausbildung umfasst 5 Module. Berufskraftfahrer werden in diesem Lehrgang also in verschiedenen Bereichen professionell geschult.

DURCH 5 MODULE ZUM BERUFSKRAFTFAHRER WERDEN

Auch „alte Hasen“, die aufgrund der Besitzstandswahrung keine Grundqualifikation absolvieren mussten – bei Fahrerlaubniserwerb vor dem 10.09.2008 (Kraftomnibus) beziehungsweise vor dem 10.09.2009 (Lastkraftwagen) –, mussten an einer entsprechenden Bus- respektive Lkw-Weiterbildung (5 Module) teilgenommen haben. Danach ist die Weiterbildung alle fünf Jahre zu wiederholen.

Der Umfang des Lehrgangs beträgt 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten, die innerhalb dieser fünf Jahre frei auf mehrere Blöcke aufgeteilt werden können. Ein einzelner Block muss jedoch mindestens sieben Stunden umfassen, in denen die erforderlichen Fachkenntnisse vermittelt werden.

ZIEL

Absolventen dieser verpflichtenden Schulungsmaßnahme erhalten die Teilnahmebescheinigung nach § 5 BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz), der Fahrern bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr die Weiterbildung zwingend vorschreibt.

Die 5 Module für Berufskraftfahrer, aus denen sich der Lehrgang an unserer anerkannten Ausbildung zusammensetzt, sind exakt auf die gesetzlichen Anforderungen abgestimmt. So ist gewährleistet, dass die Teilnehmer auf den neuesten Stand gebracht werden und über die notwendige Qualifikation für ihren Job verfügen.

© 2022 Kraftfahrerbildungsstätte Siegerland GbR |  Impressum  |  Datenschutz